Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz
Diese Anliegen können Sie online erledigen:
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Kfz zulassen oder ummelden
Hier können Sie Ihr Fahrzeug online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder Ihre Adresse ändern.
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Kfz abmelden
Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online abmelden.
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Wunschkennzeichen
Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen suchen und reservieren.
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Leasingbriefauskunft
Hier können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Behörde eingegangen ist.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Fristen, Gebühren und anderen Themen zu Ihrer gewünschten Dienstleistung finden Sie im Digitalen Rathaus.
Was benötigen Sie für das Online-Verfahren?
Für alle Zulassungsanliegen, mit Ausnahme der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Das ist schnell erledigt, wenn Sie die folgenden Möglichkeiten nutzen:
Für Privatpersonen (Natürliche Personen):
- Ihr elektronisches Ausweisdokument: Nutzen Sie Ihren Personalausweis (nPA), elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihre eID-Karte mit aktivierter Online-Funktion (sechsstellige PIN erforderlich).
- Ihr mobiles Gerät oder PC: Ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit der kostenlosen AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät.
- Ihr BundID-Konto: Mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat und Passwort.
Für Unternehmen (Juristische Personen):
- ein Unternehmenskonto Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat und Passwort.
Für eine Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:
- eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB),
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls gültige Sicherheitsüberprüfung (SP),
- gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), welche seit 01. Januar 2015 im Umlauf ist und gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II, welche seit 01. Januar 2018 im Umlauf ist
- sowie gegebenenfalls Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 01. Januar 2015 in Umlauf sind.
Für eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist keine Identitätsprüfung notwendig, Sie benötigen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 01. Januar 2015 in Umlauf sind.
Wie funktioniert i-Kfz?
Ausführliche Informationen und Erklärvideos zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie unter folgendem Link: Weitere Informationen zu i-Kfz
Sollten bei der Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) Fragen aufkommen oder Schwierigkeiten auftreten, kontaktieren Sie bitte die Kfz-Zulassungsstelle per E-Mail unter: strassenverkehrsabteilung@magdeburg.de. Die Kfz-Zulassungsstelle wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Für allgemeine Fragen können Sie sich auch gerne an die Behördennummer 115 wenden.