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Datenschutzerklärung für das i-Kfz-Portal

Diese Datenschutzerklärung erfolgt nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Die Landeshauptstadt Magdeburg bietet über iKFZ verschiedene Dienstleistungen an.

Mit dieser Seite informieren wir Sie, welche personenbezogenen Daten die Landeshauptstadt Magdeburg von Ihnen allgemein zur Nutzung der iKFZ Online-Dienste verarbeitet. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.

1. Verantwortliche/r

Oberbürgermeisterin

Simone Borris

Landeshauptstadt Magdeburg

Alter Markt 6
39104 Magdeburg

2. Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg

3. Zweck der Datenverarbeitung

Zur Bearbeitung von online beantragten Dienstleistungen werden Daten erhoben, die der Identifizierung der Antrag stellenden Person, zur Bearbeitung des Vorgangs, der Kommunikation mit der den Antrag stellenden Person und ggf. zur Abwicklung des Zahlvorgangs dienen.

Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt für bzw. zur Speicherung von Halter- und Fahrzeugdaten (vgl. § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung [FZV]) im Örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR).

  • Wir verarbeiten folgende Daten beziehungsweise Datenkategorien von Ihnen:
    • bei natürlichen Personen:
      • Anrede
      • Name, Vorname, ggf. Geburtsname
      • Adresse
      • Geburtsdatum und –ort
      • IBAN, ggf. BIC
    • bei juristischen Personen/Vereinigungen:
      • Name oder Bezeichnung
      • Vertreter (bei Vereinigungen)
      • Anschrift
      • IBAN, ggf. BIC
  • Hierzu erheben wir folgende personenbeziehbare Daten des Fahrzeugs:
    • Amtliches Kennzeichen
    • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Daten zur Abwicklung des Zahlvorgangs: Kontoinhaber/in, IBAN, BIC, Verwendungszweck.

Die zu übergebenden Daten werden mit Verfahren übertragen, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik bezüglich Datensicherheit sowie Sicherung von Vertraulichkeit und Datenschutz entsprechen. Zum Einsatz kommt eine 128 Bit-Verschlüsselung nach dem SSL Protokoll (Secure Socket Layer) sowie der Einsatz von OSCI-Transport. Bitte kontrollieren Sie beim Einsatz der Software, dass es sich wirklich um eine gesicherte Verbindung handelt. Dies erkennen Sie in der Internetadresse am Kürzel “https”. Weiterhin wird dies durch ein “Schloss” im Browser symbolisiert. Ungesicherte Verbindungen werden mit “http” angezeigt.

4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Sie sind nicht verpflichtet, die jeweilige Dienstleistung online zu beantragen, sondern können selbstverständlich, abhängig von der konkreten Dienstleistung, weiterhin Ihre Anträge schriftlich bzw. persönlich stellen. Über die konkreten Möglichkeiten der Antragstellung für die jeweilige Dienstleistung können Sie sich informieren unter: Digitales Rathaus Magdeburg

Die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Fahrzeugzulassung erfolgt aufgrund Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit folgenden Rechtsgrundlagen: §§ 6, 30 ff. FZV, §§ 31 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 6 Abs. 1 FZV hat der Antragstellende seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern anzugeben. Es besteht eine Verpflichtung. Kommt der Antragstellende dieser Verpflichtung nicht nach, muss die Zulassung des Fahrzeuges oder die Änderung der Fahrzeug- und/oder Halterdaten abgelehnt werden.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Empfänger der Daten ist die Landeshauptstadt Magdeburg als Zulassungsbehörde. Im Falle der Nutzung des elektronischen Bezahlverfahrens werden die erforderlichen Transaktionsdaten dorthin übermittelt.

Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und rechtlichen Verpflichtungen.

  • Behörden: Kraftfahrt-Bundesamt (Speicherung im ZFZR), Hauptzollamt (Erhebung der Kfz-Steuer), Finanzamt (Abwicklung des innergemeinschaftlichen Erwerbs), ggf. können die Daten in Einzelfällen an andere Behörden (z. B. Polizei, Bußgeldstelle) weitergegeben werden.
  • Weitere Empfänger: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV, Versicherungsunternehmen, ggf. Sozialhilfeträger, KID Magdeburg (Auftragsverarbeiter).

6. Drittstaatentransfer

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs der Datenschutzgrundverordnung ist nicht geplant.

7. Dauer der Speicherung

Gemäß § 72 FZV bleiben Ihre personenbezogenen Daten im ZFZR bis sieben Jahre nach einem Ereignis gespeichert, durch welches die Zulassung des Fahrzeugs endet (Außerbetriebsetzung, Fristablauf etc.). Gemäß § 73 FZV beträgt die Frist für das örtliche Fahrzeugregister ein Jahr. In einigen Fällen kann sich die Frist verlängern, z. B. bei einem Diebstahl von Fahrzeugpapieren, Kennzeichen oder dem Fahrzeug auf zehn Jahre.

Die Fahrzeug- und Halterdaten werden – z. B. zum Zwecke späterer Korrekturen - archiviert. Der Zugriff auf Archivdaten ist beschränkt

Daten zur Abwicklung des Zahlvorgangs werden nicht in Registern oder in Protokolleinträgen hinterlegt. Diese Daten dienen lediglich der Kommunikation mit dem Bezahlverfahren. Protokolliert wird nur eine Transaktionsnummer, die dem Antragstellenden eventuelle Rückfragen ermöglicht.

9. Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Eine Ausnahme besteht, soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an den/die verantwortlichen Stellen wenden.

Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten. Aufsichtsbehörde für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (postalisch erreichbar unter: Postfach 1947, 39009 Magdeburg).