Inhalt
  • Vorbescheide (Bauvoranfragen) sind gebührenpflichtig

  • Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) / Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO LSA) festgelegt.

  • Die Gebührenhöhe ist u.a. abhängig:
    • vom Maß des Verwaltungsaufwandes
    • von der Bedeutung der Amtshandlung
    • eventuell auch vom Wert des Gegenstandes der Amtshandlung (z.B. vom anrechenbaren Bauwert oder Nutzflächen)

  • Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird (vergleiche Anmerkung zu Tarifstelle 2.1 der BauGVO).