- Vorbescheide (Bauvoranfragen) sind gebührenpflichtig
- Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) / Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO LSA) festgelegt.
- Die Gebührenhöhe ist u.a. abhängig:
- vom Maß des Verwaltungsaufwandes
- von der Bedeutung der Amtshandlung
- eventuell auch vom Wert des Gegenstandes der Amtshandlung (z.B. vom anrechenbaren Bauwert oder Nutzflächen)
- Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird (vergleiche Anmerkung zu Tarifstelle 2.1 der BauGVO).
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