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Sie können Ihren neuen Reisepass bei dem Bürgerbüro abholen, bei dem Sie ihn beantragt haben:

  • Wann der Reisepass abgeholt werden kann, können Sie jederzeit über den Online-Dienst Statusabfrage hoheitlicher Dokumente prüfen.
  • Alternativ können Sie bei der Behördennummer 115 den aktuellen Produktionsstatus Ihres Dokumentes erfragen. 
  • Die Abholung ist grundsätzlich ohne Termin möglich. Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen wird die Terminvereinbarung empfohlen.
  • Unter Vorlage Ihres alten Reisepasses händigt Ihnen das Bürgerbüro den neuen Reisepass aus. Wenn Sie den alten Reisepass als Andenken behalten möchten, erhalten Sie das Dokument nach Entwertung zurück.
  • Sollten Sie den alten Reisepass zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Diebstahl/Verlust.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Reisepasses mit Ihrer Unterschrift.
  • Sie können auch eine bevollmächtigte Person, die 18 Jahre oder älter ist, mit der Abholung beauftragen. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.

Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung die gebührenpflichtige Option wählen, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen:

  • Bei der Übergabe des Reisepasses an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument - einem gültigen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis - ausweisen. Ihr alter Reisepass wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung entwertet und steht hierfür nicht mehr zur Verfügung. 
  • Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. 
  • Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, bewahrt die nächstgelegene Postfiliale die Sendung mit dem Ausweisdokument maximal 7 Werktage zur Abholung auf. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird die Sendung an Ihre Behörde weitergeleitet. Diese bewahrt das Ausweisdokument bis zur Abholung auf. Die Kosten für den Versand des Reisepasses werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.