Inhalt

In der Regel holen Sie Ihren Personalausweis in dem Bürgerbüro ab, in dem Sie ihn auch beantragt haben. Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung ein anderes Bürgerbüro als Abholort wählen. Bitte teilen Sie diesen Wunsch direkt bei der Beantragung mit.

Ob für die Abholung ein Termin erforderlich ist und welche Hinweise Sie zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, erfahren Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.

Bei der Abholung können Sie außerdem Ihre persönliche, sechsstellige PIN direkt im Bürgerbüro festlegen. Dieser Service ist kostenfrei. Die PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Personalausweis sicher bei Online-Diensten von Verwaltung und Wirtschaft auszuweisen.

Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Personalausweis mit. Dieser wird entweder eingezogen oder – wenn Sie ihn als Erinnerungsstück behalten möchten – entsprechend entwertet. Falls Ihr alter Ausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, melden Sie dies bitte unverzüglich online, im Bürgerbüro oder bei der Polizei.

Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, können Sie eine andere Person ab 16 Jahren schriftlich bevollmächtigen, die sich ausweisen muss. Für die Abholung von Ausweisen für Kinder ab 16 Jahren ist ebenfalls eine Vollmacht erforderlich. Die Setzung der PIN ist bei der Abholung mit Vollmacht nicht möglich.

Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung einen kostenpflichtigen Direktversand an Ihre Wohnanschrift wählen. Dabei wird Ihr Personalausweis persönlich an Ihrer Wohnungstür übergeben.