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Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgerbüro abholen, bei dem Sie ihn beantragt haben:

  • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, können Sie jederzeit über den Online-Dienst Statusabfrage hoheitlicher Dokumente prüfen.
  • Alternativ können Sie bei der Behördennummer 115 den aktuellen Produktionsstatus Ihres Dokumentes erfragen. 
  • Die Abholung ist grundsätzlich ohne Termin möglich. Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen wird die Terminvereinbarung empfohlen.
  • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises händigt Ihnen das Bürgerbüro den neuen Personalausweis aus. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, erhalten Sie das Dokument nach Entwertung zurück.
  • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Diebstahl/Verlust.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
  • Sie können auch eine bevollmächtigte Person, die 16 Jahre oder älter ist, mit der Abholung beauftragen. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.

Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung die gebührenpflichtige Option wählen, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen:

  • Bei der Übergabe des Personalausweises an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument - einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass - ausweisen. Ihr alter Personalausweis wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung entwertet und steht hierfür nicht mehr zur Verfügung
  • Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. 
  • Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, bewahrt die nächstgelegene Postfiliale die Sendung mit dem Ausweisdokument maximal 7 Werktage zur Abholung auf. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird die Sendung an Ihre Behörde weitergeleitet. Diese bewahrt das Ausweisdokument bis zur Abholung auf. Die Kosten für den Versand des Personalausweises werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.