Mit dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind der Bauaufsichtsbehörde die Bauvorlagen vorzulegen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zum Bauvorhaben erforderlich sind (§ 8 Bauvorlagenverordnung BauVorlVO).
Das sind in der Regel:
- Antrag auf Vorbescheid mit konkreter Fragestellung
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit gekennzeichnetem Grundstück im Maßstab 1:1000 oder so, dass das Baugrundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 m ersichtlich sind (nicht älter als 6 Monate) vergleiche § 11 Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO
- eventuell Lageplan auf der Grundlage des zuvor genannten Katasterauszuges mindestens im Maßstab 1:500 mit Darstellung des Bauvorhabens, sofern oder soweit das für die erfragte Beurteilung erforderlich ist
- eventuell Detailpläne, Beschreibungen, Nachweise und ähnliches, sofern oder soweit diese für die erfragte Beurteilung erforderlich sind