Inhalt
  • Online: Die Beantragung kann über einen Online-Dienst erfolgen. Die Auskunft über wird sofort im Onlinedienst bereitgestellt.
    Bitte beachten Sie: Über den Onlinedienst werden keine Auskünfte zu regelmäßigen Datenübermittlungen oder automatisierten einfachen Melderegisterauskünften erteilt.
  • Postalisch: Die Beantragung kann schriftlich per Post erfolgen. Hierfür reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein oder nutzen das bereitgestellte Antragsformular. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Die Auskunft wird anschließend postalisch zugesandt.
  • Persönlich im Bürgerbüro: Für eine persönliche Beantragung ist ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Der Antrag wird vor Ort entgegengenommen, und die Identität wird geprüft. Die Auskunft erfolgt anschließend postalisch, wie bei der postalischen Beantragung.