Inhalt
  • Der Widerspruch kann grundsätzlich jederzeit erklärt werden und gilt bis auf Widerruf.

Widerspruch gegen die Datenweitergabe an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Versand von Informationsmaterial 

  • Der Widerspruch richtet sich nur an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
  • Zum 31. März eines Jahres erfolgt automatisch eine Datenweitergabe über alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden, sofern kein Widerspruch vorliegt. Der Widerspruch muss daher spätestens bis zu diesem Stichtag eingereicht werden.
  • Die Daten werden nur zum Versand von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften weitergegeben und dienen nicht zum Zwecke des Wehrdienstes.
  • Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Zweck des Widerspruchs erfüllt, und die eingerichtete Übermittlungssperre für diesen Zweck wird im Melderegister gelöscht. 
  • Für Personen über 18 Jahren kann zu diesem Zweck deshalb kein Widerspruch zur Datenweitergabe mehr beantragt werden.