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Ehrenstadträte der Landeshauptstadt Magdeburg

Stadträtinnen und Stadträte, die ihr Amt mindestens fünfzehn Jahre ohne Tadel ausgeführt haben, erhalten nach der Niederlegung dieser Tätigkeit den Titel „Ehrenstadtrat“ bzw. „Ehrenstadträtin“ oder „Ehrenortschaftsrat“ bzw. „Ehrenortschaftsrätin“.

Magdeburgs Oberbürgermeisterin Borris und Ehrenstadtrat Mewes
© Landeshauptstadt Magdeburg, Andrea Schwingel
Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris und die 4 neuen Ehrenstadträte
© Landeshauptstadt Magdeburg, Vincent Gulatz
Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Ehrenstadtrat Hugo Boeck