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Datenschutzerklärung zur Meldung des Verlustes eines hoheitlichen Dokumentes über den VOIS Online-Dienst 

Diese Datenschutzerklärung erfolgt nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt als freiwilligen Service die Möglichkeit zur Verfügung, den Bearbeitungsstatus Ihres Personaldokumentes online abzufragen. Mit dieser Seite informieren wir Sie, welche personenbezogenen Daten die Landeshauptstadt Magdeburg von Ihnen zu welchen Zwecken erhebt und wie diese verarbeitet werden. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.

Die allgemeine Datenschutzerklärung zur Nutzung der von der Landeshauptstadt Magdeburg betriebenen VOIS Online-Anwendung finden Sie unter diesem Link.

1. Verantwortliche/r

Verantwortliche/r im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Oberbürgermeisterin

Simone Borris

Landeshauptstadt Magdeburg

Alter Markt 6
39104 Magdeburg

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch Oberbürgermeisterin Simone Borris.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 139311977.

2. Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend und kontrollierend auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei der Landeshauptstadt Magdeburg hinzuwirken. Sie ist die zentrale Anlaufstelle bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Landeshauptstadt Magdeburg.

Datenschutzbeauftragte

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg

3. Zweck der Datenverarbeitung

Zur Meldung des Verlusts eines hoheitlichen Dokuments (Personalausweis oder Reisepass) werden Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum, Ihre Anschrift sowie die Seriennummer oder das Sperrkennwort des jeweiligen Dokuments erhoben.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfassung des Verlusts Ihres Dokuments.

4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist § 24 Absatz 1 in Verbindung mit § 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) bzw. § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 Nummer 3 Passgesetz (PassG).

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Empfänger der Daten ist die Pass-, Personalausweis- bzw. eID-Kartenbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg.

6. Drittstaatentransfer

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO ist nicht geplant.

7. Dauer der Speicherung

Die Angaben zum Verlust Ihres hoheitlichen Dokuments werden in den entsprechenden Registern gemäß den Vorschriften des Personalausweisgesetzes bzw. des Passgesetzes gespeichert. Sie bleiben höchstens bis zu fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des jeweiligen Dokuments erhalten.

8. Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Eine Ausnahme besteht, soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an den/die verantwortlichen Stellen wenden.

Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten. Aufsichtsbehörde für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (postalisch erreichbar unter: Postfach 1947, 39009 Magdeburg).