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Datenschutzerklärung zur Anmeldung oder Abmeldung einer Nebenwohnung über den VOIS Online-Dienst

Diese Datenschutzerklärung erfolgt nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Mit dieser Seite informieren wir Sie, welche personenbezogenen Daten die Landeshauptstadt Magdeburg von Ihnen zu welchen Zwecken erhebt und wie diese verarbeitet werden. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.

Die allgemeine Datenschutzerklärung zur Nutzung der von der Landeshauptstadt Magdeburg betriebenen VOIS Online-Anwendung finden Sie unter diesem Link.

1. Verantwortliche/r

Verantwortliche/r im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Oberbürgermeisterin

Simone Borris

Landeshauptstadt Magdeburg

Alter Markt 6
39104 Magdeburg

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch Oberbürgermeisterin Simone Borris.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 139311977.

2. Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend und kontrollierend auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei der Landeshauptstadt Magdeburg hinzuwirken. Sie ist die zentrale Anlaufstelle bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Landeshauptstadt Magdeburg.

Datenschutzbeauftragte

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg

3. Zweck der Datenverarbeitung

Zur Bearbeitung der An- oder Abmeldung einer Nebenwohnung werden Ihr Name, Vorname, sowie Ihre Anschrift verarbeitet. Die Datenverarbeitung dient der Bearbeitung Ihrer An- oder Abmeldung gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG).

4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind §§ 17, 21 und 23 BMG.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Empfänger der Daten ist die Meldebehörde der Landeshauptstadt Magdeburg.

6. Einbindung der BundID

Für die Beantragung dieser Online-Dienstleistung müssen Sie Ihre Identität nachweisen (Authentifizierung). Für die Authentifizierung wird der Dienst “BundID” genutzt. Sie authentifizieren sich mit:

  • Ihrem “Personalausweis mit Online-Funktion” und der BundID.
  • Ihrem “Elektronischen Aufenthaltstitel” und der BundID.
  • Ihrer “Unionsbürgerkarte” und der BundID.

Für die Beantragung der Online-Dienstleistung werden Ihre Daten aus Ihrem BundID-Konto verwendet.
Für die digitale Zustellung der Bestätigung über die An- oder Abmeldung der Nebenwohnung wird Ihr BundID-Postfach verwendet werden. Der Dienst “BundID” liegt nicht in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Landeshauptstadt Magdeburg. Es gilt die Datenschutzerklärung dieses Dienstes. Diese finden Sie unter diesem Link.

Bitte lesen Sie die Datenschutzbestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Antrag stellen.

7. Drittstaatentransfer

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO ist nicht geplant.

8. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.

9. Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Eine Ausnahme besteht, soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an den/die verantwortlichen Stellen wenden.

Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten. Aufsichtsbehörde für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (postalisch erreichbar unter: Postfach 1947, 39009 Magdeburg).