Datenschutzerklärung für die Beantragung von Übermittlungssperren (ÜSP) über den VOIS Online-Dienst
Diese Datenschutzerklärung erfolgt nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Mit dieser Seite informieren wir Sie, welche personenbezogenen Daten die Landeshauptstadt Magdeburg von Ihnen zu welchen Zwecken erhebt und wie diese verarbeitet werden. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.
1. Verantwortliche/r
Verantwortliche/r im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Die Landeshauptstadt Magdeburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch Oberbürgermeisterin Simone Borris.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 139311977.
2. Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend und kontrollierend auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei der Landeshauptstadt Magdeburg hinzuwirken. Sie ist die zentrale Anlaufstelle bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Landeshauptstadt Magdeburg.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Zur Bearbeitung des Antrags auf Eintragung, Änderung oder Löschung von Übermittlungssperren im Melderegister werden Ihr Name, Vorname sowie Ihre Anschrift verarbeitet. Die Datenverarbeitung dient der Bearbeitung des Antrags gemäß §§ 36, 42 bzw. 50 Bundesmeldegesetz (BMG).
4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind §§ 36, 42, 50 BMG.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Empfänger der Daten ist die Meldebehörde der Landeshauptstadt Magdeburg.
6. Einbindung der BundID
Für die Beantragung dieser Online-Dienstleistung müssen Sie Ihre Identität nachweisen (Authentifizierung). Für die Authentifizierung wird der Dienst “BundID” genutzt. Sie authentifizieren sich mit:
- Ihrem “Personalausweis mit Online-Funktion” und der BundID.
 - Ihrem “Elektronischen Aufenthaltstitel” und der BundID.
 - Ihrer “Unionsbürgerkarte” und der BundID.
 
Für die Beantragung der Online-Dienstleistung werden Ihre Daten aus Ihrem BundID-Konto verwendet.
Für die digitale Zustellung der Bestätigung über die Eintragung, Änderung oder Löschung einer ÜSP wird Ihr BundID-Postfach verwendet werden. Der Dienst “BundID” liegt nicht in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Landeshauptstadt Magdeburg. Es gilt die Datenschutzerklärung dieses Dienstes. Diese finden Sie unter diesem Link.
Bitte lesen Sie die Datenschutzbestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
7. Drittstaatentransfer
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO ist nicht geplant.
8. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
9. Rechte der betroffenen Person
Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:
- auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
 - auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
 - auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
 - auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
 - der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Eine Ausnahme besteht, soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen.
 
Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an den/die verantwortlichen Stellen wenden.
Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten. Aufsichtsbehörde für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (postalisch erreichbar unter: Postfach 1947, 39009 Magdeburg).