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Bei der Anmeldung der Eheschließung wird auch Ihre gewünschte Namensführung aufgenommen.

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie einen Ehenamen bestimmen möchten, können Sie zunächst Ihre bisherigen Namen beibehalten und den Ehenamen zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Bitte beachten Sie: Sobald ein Ehename bestimmt wurde, ist diese Entscheidung für die Dauer der Ehe unwiderruflich.

Bei Fragen zur Namensführung – insbesondere im Zusammenhang mit ausländischem Recht – wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt