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Wenn einer der Partner die deutsche Sprache nicht beherrscht, muss zur Anmeldung der Eheschließung und zur Trauung ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden.

Auch Trauzeugen, die kein Deutsch sprechen, benötigen einen offiziellen Dolmetscher.

Die Kosten für den Dolmetscher sind selbst zu tragen.