Inhalt

Nein, aber wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland geboren wurden, benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister einschließlich Hinweisteil. Dieser Auszug darf zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.

Den Auszug erhalten Sie beim Standesamt, in dem die Geburt registriert wurde. Häufig ist auch eine Online-Bestellung möglich. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten je nach Standesamt variieren können.