Ist die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, bedarf es zur Eintragung des Vaters in das Geburtenregister beziehungsweise in die Geburtsurkunde des Kindes einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaftsanerkennung und die dafür notwendige Zustimmungserklärung der Kindesmutter bedürfen der öffentlichen Beurkundung.
Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie bei folgenden Personen oder Institutionen abgeben:
- Notar
- Amtsgerichte
- Jugendamt
- Standesbeamten
Weitere Informationen finden Sie hier: Vaterschaftsanerkennung