Ein Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt gemeldet werden.
Dies kann erfolgen durch:
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Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
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Bestattungsunternehmen
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Angehörige oder Personen, die beim Tod anwesend waren
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Polizei, wenn die Todesursache unklar oder nicht natürlich ist