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Ein Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt gemeldet werden.

Dies kann erfolgen durch:

  • Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime

  • Bestattungsunternehmen

  • Angehörige oder Personen, die beim Tod anwesend waren

  • Polizei, wenn die Todesursache unklar oder nicht natürlich ist