Alle Personenstandregister werden nach Ablauf folgender Fristen an das Stadtarchiv Magdeburg übergeben werden:
- Geburtenregister nach 110 Jahre
- Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
- Sterberegister nach 30 Jahren
Nach Ablauf dieser Fristen kann das Standesamt Magdeburg keine Urkunden mehr ausstellen. Auch durch das Stadtarchiv werden keine Urkunden ausgestellt. Es ist dort aber möglich, Kopien der Einträge oder Einsicht in diese zu erhalten.