Inhalt

Eine Urkunde kann beantragt werden von:

  • der beurkundeten Person selbst,

  • einer Person, die in gerader Linie verwandt ist (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder),

  • der Ehefrau/dem Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner,

  • Geschwistern, sofern es sich um einen Geburts- oder Sterbeeintrag handelt und ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird,

  • Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.