Eine Urkunde kann beantragt werden von:
-
der beurkundeten Person selbst,
-
einer Person, die in gerader Linie verwandt ist (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder),
-
der Ehefrau/dem Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner,
-
Geschwistern, sofern es sich um einen Geburts- oder Sterbeeintrag handelt und ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird,
-
Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.