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Damit Sie eine Urkunde erhalten, muss Ihnen das zuständige Standesamt bekannt sein. Grundsätzlich wird eine Urkunde nur vom Standesamt ausgestellt, das den betreffenden Personenstandsfall beurkundet hat. Das ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren, geheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet oder verstorben ist.

Sie können die Urkunde online, per Post oder persönlich vor Ort zu unseren Öffnungszeiten beantragen.