Inhalt



Entsorgungsweg


 Keine Entsorgung über den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb möglich!

 


Gefährdung für Mensch und Umwelt

Radioaktive Stoffe stellen eine ernste und langanhaltende Gefahr für Mensch und Umwelt dar.


Informationen, Hinweise

Radioaktive Stoffe können nicht über den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb oder dessen Wertstoffhöfe entsorgt werden.  Sie fallen nicht primär unter das Abfallrecht, sondern unter das Atomrecht, insbesondere das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die damit verbundenen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf Freigaben, die ihre Handhabung, Verwertung oder Beseitigung definieren. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für radioaktive Abfälle.



Links zu weiteren Informationen