Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt und im PDF Format hochgeladen werden.
Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- gültiger Reisepass/Nationalpass beziehungsweise Passersatz (Hauptseite)
- gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Familiennachzugs inklusive Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels, sofern vorhanden
- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
- Geburts- beziehungsweise Eheurkunde oder Familienregister mit Legalisation oder Haager Apostille
- bei Kindern: Nachweis über das Sorgerecht, falls ein Elternteil nicht in Deutschland lebt
- Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag/Immatrikulationsbescheinigung der Bezugsperson
- Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate der Bezugsperson, soweit vorhanden
- sonstige Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1, Ausnahmen prüft die Ausländerbehörde
- bei schulpflichtigen Kindern: aktuelle Schulbescheinigung
- eine aktuelle, durch den Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung
Bitte beachten Sie: Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Mietbescheinigung. Eine Vorlage für die Mietbescheinigung ist an dieser Dienstleistung angehängt und kann ausgedruckt werden.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.