Wenn Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Berufsausbildung (§ 16a AufenthG), zum Studium (§ 16b AufenthG) oder zur Beschäftigung (einschließlich der Blauen Karte EU - §§ 18a, 18b, 18g, 19c AufenthG) sind, sind Sie zunächst an Ihren Studiengang beziehungsweise Arbeitgeber gebunden. Möchten Sie den Studiengang oder Arbeitgeber wechseln, bedarf dies in der Regel der Zustimmung der Ausländerbehörde.
Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.