- Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis - 100,00 Euro
- Jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - 93,00 Euro
- Wechsel des Studiengangs - 98,00 Euro
Für Stipendiaten aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms fallen keine Gebühren an. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen Sie nur die Hälfte der Gebühren. Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.