Wenn Sie in Deutschland einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder ein Studienkolleg besuchen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienvorbereitung. Studienvorbereitende Maßnahmen werden dem Studium angerechnet und umfassen die nach hochschulrechtlichen Vorschriften mit der Aufnahme des Studiums verbundenen studienvorbereitenden Sprachkurse und den Besuch des Studienkollegs.
Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.