Wenn Sie in Deutschland einen Deutsch-Intensivsprachkurs besuchen möchten, der nicht der Studienvorbereitung dient, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Sprachkurses. Es handelt sich um einen Intensivsprachkurs, wenn dieser mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfasst. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Intensivsprachkurs muss auf das Erlernen der deutschen Sprache ausgerichtet sein. Eine Aufenthaltserlaubnis für Sprachkurse in anderen Sprachen kann nicht erteilt werden.
Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.