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Wenn Sie stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist ausnahmsweise eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Die Befreiung kommt zum Beispiel in Frage für:

  • Personen, die von einer anderen Person betreut werden
  • Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben
  • Menschen mit Behinderung

Bitte beachten Sie die Regelungen unter Befreiung von der Ausweispflicht beantragen.