Anspruch auf den Stadtpass Otto-City-Card haben Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, welche Empfängerinnen und Empfänger von einer der nachfolgenden Leistungen sind:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Arbeitslosengeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) (KiZ)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinder in Heimen oder bei Pflegeeltern mit Bezug von Leistungen nach dem SGB VIII