Wenn Sie ins Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung ziehen, müssen Sie sich erst anmelden, wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert und Sie sonst in Deutschland keine Wohnung gemeldet haben.
Inhalt
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie Ihren Besuch auf dieser Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Häufig gesucht
Bürgerberatung und Bürgeranliegen
Dienstleistungen mit Online-Terminreservierung
Digitales Rathaus Magdeburg
Ersatzneubau Ringbrücken
Integration + Migration
MD-Melder
Sperrmüll entsorgen
Terminreservierung
Veranstaltungskalender
Wahlen
Wunschkennzeichen beantragen
Nichts gefunden? Sagen Sie es uns! Kontakt
Wenn Sie ins Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung ziehen, müssen Sie sich erst anmelden, wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert und Sie sonst in Deutschland keine Wohnung gemeldet haben.