Inhalt
  • Sie müssen in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung in Magdeburg aufgenommen worden sein.
  • Anmeldepflicht
    • vorübergehend: Wenn Sie für eine Wohnung in Deutschland gemeldet sind und nur kurz in der Einrichtung bleiben, müssen Sie sich nicht anmelden.
    • dauerhaft: Wenn Sie Ihre bisherige Wohnung endgültig verlassen oder keine Wohnung in Deutschland haben und länger als drei Monate bleiben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
  • Zuständigkeit
    • Sie müssen die Anmeldung persönlich vornehmen, wenn Sie dazu in der Lage sind.
    • Haben Sie einen gesetzlichen Betreuer, welcher Ihren Aufenthalt bestimmen darf (nur bei Rechtskreis: Aufenthaltsbestimmungsrecht) übernimmt dieser die Anmeldung für Sie.
    • Können Sie sich nicht selbst anmelden und haben keinen gesetzlichen Betreuer, ist der Leiter der Einrichtung für die Meldung gegenüber der Meldebehörde verpflichtet.