- Sie müssen in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung in Magdeburg aufgenommen worden sein. Anmeldepflicht
- vorübergehend: Wenn Sie für eine Wohnung in Deutschland gemeldet sind und nur kurz in der Einrichtung bleiben, müssen Sie sich nicht anmelden.
- dauerhaft: Wenn Sie Ihre bisherige Wohnung endgültig verlassen oder keine Wohnung in Deutschland haben und länger als drei Monate bleiben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
- Zuständigkeit
- Sie müssen die Anmeldung persönlich vornehmen, wenn Sie dazu in der Lage sind.
- Haben Sie einen gesetzlichen Betreuer, welcher Ihren Aufenthalt bestimmen darf (nur bei Rechtskreis: Aufenthaltsbestimmungsrecht) übernimmt dieser die Anmeldung für Sie.
- Können Sie sich nicht selbst anmelden und haben keinen gesetzlichen Betreuer, ist der Leiter der Einrichtung für die Meldung gegenüber der Meldebehörde verpflichtet.
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