Inhalt

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Dem Antrag sind entsprechende Unterlagen zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses beizufügen.

Wichtiger Hinweis

Auskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder weggezogen sind, erteilt das Stadtarchiv Magdeburg.

Die Benutzung erfolgt auf der Grundlage der Benutzssatzung des Stadtarchives.