Der Zweck der Studienplatzbewerbung liegt dann vor, wenn noch kein Studienplatz sicher zur Verfügung steht und auch keine studienvorbereitende Maßnahme (studienvorbereitender Sprachkurs/Studienkolleg), besucht werden soll. Dies gilt auch für die Teilnahme an einem Aufnahme- oder Auswahlverfahren für einen Studienplatz. Liegt bereits eine Zulassung für einen Studiengang vor, beantragen Sie bitte ein reguläres Studentenvisum.
Ob Sie mit einem ausländischen Schulabschluss in Deutschland studieren dürfen, hängt davon ab, ob Sie die Vorgaben für eine Hochschulzugangsberechtigung erfüllen. Kontaktieren Sie bitte für alle Fragen zur Zulassung bzw. zum Studiengang zunächst die Universität/Hochschule.
Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.
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