Inhalt

Für die Suche nach einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche erhalten.

Bei der Antragstellung dürfen Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem müssen Sie über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 GER verfügen.

Sie müssen weiterhin über einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder über einen Schulabschluss verfügen, der zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde.
Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.