Wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und einen neuen Reisepass/Nationalpass erhalten haben, müssen Sie sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen (übertragen) lassen, da Ihr aktueller Aufenthaltstitel noch auf den alten Pass verweist. Der Übertrag ist verpflichtend. Sie haben hierfür ab der Ausstellung des neuen Nationalpasses sechs Monate Zeit.
Insoweit Ihre Aufenthaltserlaubnis nur noch maximal 6 Monate gültig ist, beantragen Sie bitte direkt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über die entsprechende Dienstleistung. Ein Übertrag ist dann nicht notwendig.