Inhalt

Für die Ausstellung von deutschen Reiseausweisen gelten folgende Gebühren:

  • Reiseausweis für Ausländer ab dem vollendeten 24. Lebensjahr – 100,00 Euro
  • Reiseausweis für Ausländer ab dem vollendeten 24. Lebensjahr – 70,00 Euro (für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 AufenthG)

  • Reiseausweis für Ausländer bis zum vollendeten 24. Lebensjahr – 97,00 Euro
  • Reiseausweis für Ausländer bis zum vollendeten 24. Lebensjahr – 38,00 Euro (für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 AufenthG)

  • Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis – 100,00 Euro  
  • Jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - 93,00 Euro

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen Sie nur die Hälfte der Gebühren. Antragsteller, die ihren Lebensunterhalt mit Leistungen nachdem SGB II oder XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten, sind von den Gebühren befreit. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder des Sozialamtes muss vorgelegt werden. Darüber hinaus sind Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Absatz 4 Satz 1 gebührenbefreit. Alle Befreiungen gelten nicht für die Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren!