Scans (pdf-Format) der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- gültiger Reisepass/Nationalpass bzw. Passersatz (Hauptseite)
- gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels, sofern vorhanden
- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
- Kopie des Aufenthaltstitels zur Forschung eines anderen EU-Landes, sofern vorhanden
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthaltes (Eigenkapital oder Kreditzusage)
- Konzept, Geschäftsidee (Businessplan)
- Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister
- Krankenversicherungsnachweis mit Angabe der monatlichen Beitragshöhe
- Nachweis über eine angemessene Altersversorgung (ab Vollendung des 45. Lebensjahres)
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten 24 Monate, sofern vorhanden
- eine aktuelle, durch den Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung
Bitte beachten Sie: Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Mietbescheinigung. Eine Vorlage für die Mietbescheinigung ist an dieser Dienstleistung angehängt und kann ausgedruckt werden.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.