Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt und im PDF Format hochgeladen werden.
Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- Gültiger Reisepass/Nationalpass bzw. Passersatz (sofern vorhanden)
- wenn Sie keinen gültigen Reisepass/Nationalpass besitzen: Nachweise über Bemühungen und Erklärung über Gründe der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung und Nachweise über Ihre Identität (Geburtsurkunde/Kopie eines abgelaufenen Passes/sonstige Dokumente, die Ihre Identität belegen); alle Dokumente mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache (gilt für alle Antragsteller ohne Reisepass/Nationalpass)
- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung oder die aktuelle Aufenthaltsgestattung, sofern vorhanden – gilt auch für Familienangehörige
- Alle Unterlagen, die einen humanitären Grund und damit den Verbleib im Bundesgebiet belegen können
- ggf. Anmeldung Integrationskurs – gilt auch für Familienangehörige
- Eheurkunde (bei ausländischen Urkunden mit Legalisation oder Haager Apostille)
- aktueller Arbeitsvertrag (auch Ehegatten) und Einkommensnachweise der letzten 3 Monate; ggf. Bescheid des Jobcenters/Sozialamtes
- aktueller Ausbildungsvertrag (sofern vorhanden) und Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- bei selbstständiger Erwerbstätigkeit: Gewerbeanmeldung, Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten 24 Monate, Krankenversicherungsnachweis
- bei schulpflichtigen Kindern: eine aktuelle Schulbescheinigung und jeweils die letzten 4 Zeugnisse
- bei Verlängerung: ggf. zusätzlich Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs; Deutschsprachzertifikate und Nachweis über erfolgreichen Test „Leben in Deutschland“ (sofern vorhanden)
- eine aktuelle, durch den Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung
Bitte beachten Sie: Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Mietbescheinigung. Eine Vorlage für die Mietbescheinigung ist an dieser Dienstleistung angehängt und kann ausgedruckt werden.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.