Inhalt
  • Niederlassungserlaubnis: 113,- Euro

Asylberechtigte, Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 AufenthG und sonstige Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes genießen, sind von den Gebühren für die Niederlassungserlaubnis befreit.

Personen, die aus besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland ein Aufenthaltsrecht nach § 23 Absatz 2 AufenthG erhalten haben, sind von den Gebühren für die Niederlassungserlaubnis befreit.

Für die Ausstellung von deutschen Reiseausweisen gelten folgende Gebühren:

  • Reiseausweises für Flüchtlinge und/oder Staatenlose ab dem vollendeten 24. Lebensjahr – 70,00 Euro
  • Reiseausweis für Flüchtlinge und/oder Staatenlose bis zum vollendeten 24. Lebensjahr – 38,00 Euro

  • Reiseausweis für Ausländer ab dem vollendeten 24. Lebensjahr – 100,00 Euro
  • Reiseausweis für Ausländer ab dem vollendeten 24. Lebensjahr – 70,00 Euro (für subsidiär Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 AufenthG)

  • Reiseausweis für Ausländer bis zum vollendeten 24. Lebensjahr – 97,00 Euro
  • Reiseausweis für Ausländer bis zum vollendeten 24. Lebensjahr – 38,00 Euro (für subsidiär Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 AufenthG)

Weitere Gebührenbefreiungen sind ausgeschlossen!