- Niederlassungserlaubnis: 113,- Euro
Asylberechtigte, Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 AufenthG und sonstige Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes genießen, sind von den Gebühren für die Niederlassungserlaubnis befreit.
Personen, die aus besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland ein Aufenthaltsrecht nach § 23 Absatz 2 AufenthG erhalten haben, sind von den Gebühren für die Niederlassungserlaubnis befreit.
Für die Ausstellung von deutschen Reiseausweisen gelten folgende Gebühren:
- Reiseausweises für Flüchtlinge und/oder Staatenlose ab dem vollendeten 24. Lebensjahr – 70,00 Euro
- Reiseausweis für Flüchtlinge und/oder Staatenlose bis zum vollendeten 24. Lebensjahr – 38,00 Euro
- Reiseausweis für Ausländer ab dem vollendeten 24. Lebensjahr – 100,00 Euro
- Reiseausweis für Ausländer ab dem vollendeten 24. Lebensjahr – 70,00 Euro (für subsidiär Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 AufenthG)
- Reiseausweis für Ausländer bis zum vollendeten 24. Lebensjahr – 97,00 Euro
- Reiseausweis für Ausländer bis zum vollendeten 24. Lebensjahr – 38,00 Euro (für subsidiär Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 AufenthG)
Weitere Gebührenbefreiungen sind ausgeschlossen!