Inhalt

Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt  und im PDF Format hochgeladen werden. 

Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!

  • Gültiger Reisepass/Nationalpass beziehungsweise Passersatz (sofern vorhanden)
  • wenn Sie keinen gültigen Reisepass/Nationalpass besitzen: Nachweise über Bemühungen und Erklärung über Gründe der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung (gilt nicht für anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte) und Nachweise über Ihre Identität (Geburtsurkunde/Kopie eines abgelaufenen Passes/sonstige Dokumente, die Ihre Identität belegen); alle Dokumente mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache (gilt für alle Antragsteller ohne Reisepass/Nationalpass)
  • Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
  • bei unselbstständiger Beschäftigung: aktueller Arbeitsvertrag, ggf. des Ehegatten (ohne/mit überstandener Probezeit) und aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate;
  • bei selbstständiger Erwerbstätigkeit: Gewerbeanmeldung, Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten 24 Monate, Krankenversicherungsnachweis;
  • bei Ausbildung/Studium: Berufsausbildungsvertrag, eine aktuelle Schulbescheinigung, die Zeugnisse der letzten 2 Jahre, Immatrikulationsbescheinigung und Notenübersicht der Universität/Hochschule
  • aktueller Rentenversicherungsverlauf
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs; Deutschsprachzertifikate und Nachweis über erfolgreichen Test „Leben in Deutschland“
  • eine aktuelle, durch den Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung

Bitte beachten Sie: Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Mietbescheinigung. Eine Vorlage für die Mietbescheinigung ist an dieser Dienstleistung angehängt und kann ausgedruckt werden.

Im Einzelfall kann und wird die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.