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Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist bei Abschluss der Vereinbarung bei der Ausländerbehörde für jeden Antragsteller eine Gebühr in Höhe von 411,00 Euro zu entrichten.

Diese Gebühr wird bei negativem Verfahrensausgang nicht zurückerstattet.

Die Kosten für die Beglaubigung und Übersetzung von Unterlagen sowie für die Anerkennung von Berufsausbildungen und Studienabschlüssen sind durch die Fachkraft oder den Arbeitgeber zu tragen. Für die Ausstellung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung ist durch die Fachkraft ebenfalls eine Gebühr zu entrichten.