Inhalt
  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (formlos in Papier; online siehe Portal)

  • Nachweis des berechtigten Interesses (zum Beispiel per Eigentumsnachweis für das Grundstück mit einem aktuellen Grundbuchauszug, mit Vollmacht des Eigentümers, mit gerichtlicher Bestellungsurkunde oder ähnlichem)  Hinweis: Allein Notare, Rechtsanwälte und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure bedürfen nicht der Darlegung des berechtigten Interesses.

  • Lageplan bzw. Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit gekennzeichnetem Grundstück