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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (formlos in Papier; online siehe Portal)
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Nachweis des berechtigten Interesses (zum Beispiel per Eigentumsnachweis für das Grundstück mit einem aktuellen Grundbuchauszug, mit Vollmacht des Eigentümers, mit gerichtlicher Bestellungsurkunde oder ähnlichem) Hinweis: Allein Notare, Rechtsanwälte und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure bedürfen nicht der Darlegung des berechtigten Interesses.
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Lageplan bzw. Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit gekennzeichnetem Grundstück
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