Inhalt

MagdeburgerAnspruchsCheck - "MACH5"

WIR STARTEN AM 01.09.2025

Für den Fall, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollumfänglich aus eigenen Mitteln bewältigen können, stellt der Bundesgesetzgeber eine Vielzahl an sozialen Sicherungsleistungen zur Verfügung.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld (WOGG)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Kinderzuschlag (KIZ)

MACH ist die Abkürzung für MagdeburgerAnspruchsCHeck. Die 5 in "MACH5" steht in diesem Fall für die Anzahl der jeweiligen Rechtsnormen, welche die WebApp für Sie gegenprüft. MACH5 ermöglicht Ihnen damit eine unkomplizierte, schnelle und unverbindliche Berechnung eines voraussichtlichen Anspruches auf Leistungen des sozialen Sicherungssystems. Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnung nicht alle Einzelfallkonstellationen abgebildet werden können, jedoch der grundlegend mögliche Leistungsanspruch bei einer Erstantragstellung.

Je nachdem wie sich Ihre persönlichen Verhältnisse darstellen, wird ermittelt, auf welche soziale Sicherungsleistungen Sie einen Anspruch haben könnten. Mit dem Ergebnis wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, eine zielgenaue Antragstellung durchzuführen, um unnötige Behördenwege zu vermeiden.

Weiterhin werden bei einem errechnetem Leistungsanspruch weiterführende Informationen zu etwaigen Leistungsansprüchen wie:

  • Bildung und Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene
  • Stadtpass - Otto-City-Card (OCC)
  • Erlass der Kinderbetreuungskosten
  • Erteilung eines Schülertickets
  • Steuerermäßigung für die Hundesteuer
  • GEZ-Befreiung

Sie können Ihre Ansprüche bequem am PC oder auf dem Tablet und Handy prüfen. Sollte sich ein Leistungsanspruch ergeben, haben Sie auch die Möglichkeit, direkt einen Onlineantrag einzureichen oder einen Onlinetermin für eine persönliche Vorsprache zu buchen.

HIER gehts zum MACH5

BITTE BEACHTEN SIE:
Die Berechnungsgrundlagen gelten ausschließlich für die Landeshauptstadt Magdeburg.
„MACH5“ dient lediglich einer ersten Orientierung zu einem etwaigen Leistungsanspruch.  
Bei der Berechnung können nicht alle Einzelfallkonstellationen abgebildet werden, jedoch der grundlegend mögliche Leistungsanspruch bei einer Erstantragstellung. Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf Ihren Angaben.
Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf soziale Sicherungsleistungen lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von der jeweils zuständigen Leistungsbehörde berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Anspruch auf soziale Sicherungsleistungen kann nur die jeweils zuständige Leistungsbehörde geben.