Inhalt

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an, ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke genutzt wird.

Als gewerblich gelten alle Tätigkeiten, die dauerhaft, selbstständig und mit dem Ziel ausgeübt werden, einen nicht nur vorübergehenden Gewinn zu erzielen. Auch einzelne Handlungen können als gewerblich gelten, wenn erkennbar ist, dass sie wiederholt stattfinden sollen oder bereits ein deutliches Gewinninteresse besteht.

Wichtig: Auch Anfragen von Angehörigen freier Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte) gelten grundsätzlich als gewerblich. Es gibt hier keine Ausnahmen, da der Schutz der betroffenen Personen und ihrer Daten im Vordergrund steht.

Typische gewerbliche Zwecke sind zum Beispiel:

  • Adressabgleich oder Adressermittlung

  • Aktualisierung von Kundendaten

  • Forderungsmanagement

Wenn Sie die Auskunft gewerblich nutzen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld im Formular an.

Wenn Sie die Daten im Auftrag eines Dritten verarbeiten (z. B. als Dienstleister), geben Sie bitte zusätzlich den Namen des Auftraggebers sowie den Zweck an, den dieser mit der Auskunft verfolgt.