- Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
ausschließlich persönlich vor Ort möglich - Die PIN darf nicht durch einen gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer, einen Bevollmächtigten oder sonstigen Dritten geändert werden.
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