Inhalt

Der Anspruch wird gegenüber der Schule durch Selbsterklärung siehe Seite 1 Antragsformular geltend gemacht. Die Schule ruft die Mittel bei dem für den Schulort zuständigen Landkreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt vor Fahrtantritt gemäß den Anlagen 2 und 3 ab.