Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit den Kindern in einem Haushalt lebend für drei oder mehr Kinder Bundeskindergeld erhalten und keine anderen staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Der Anspruch gilt für Kinder, die jünger als mindestens zwei weitere Kinder der Anspruchsberechtigten sind. Die besuchte Schule befindet sich in der Landeshauptstadt Magdeburg.
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