Inhalt
  • Erweiterte Melderegisterauskunft je angefragte Person 15,00 Euro.
  • Dient die Melderegisterauskunft gewerblichen Zwecken, erhöht sich die Gebühr um 3,00 Euro.

Die Gebühr ist im Voraus zu überweisen, die Kontoverbindung sowie den anzugebenen Verwendungszweck finden Sie auf dem entsprechenden Antragsformular. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges. Sie können Ihrer Anfrage auch einen entsprechenden Verrechnungsscheck beifügen.

Sollten besondere Ermittlungen erforderlich sein, wird je nach Ermittlungsaufwand eine zusätzliche Gebühr (zwischen 3,00 und 45,00 Euro) nachgefordert. Die Höhe der Gebühr ist davon abhängig, ob die Daten der gesuchten Person elektronisch gespeichert sind (ab ca. 1981) oder aufwendig in verfilmten Karteien ermittelt werden muss. Sie erhalten in diesen Fällen mit der beantragten Melderegisterauskunft eine Rechnung (Gebührenbescheid).