Inhalt
  • Erweiterte Melderegisterauskunft
    je angefragte Person: 15,00 €
  • Melderegisterauskunft mit besonderem Ermittlungsaufwand
    (z. B. wenn keine elektronisch gespeicherten Daten vorhanden sind und eine Einsichtnahme in verfilmte Karteien erforderlich ist)
    je angefragte Person: 30,00 €
    • Grundsätzlich ist die Grundgebühr (15,00 €) zu entrichten.
      Sollte für die Bearbeitung ein besonderer Ermittlungsaufwand erforderlich sein, wird die Differenz zur höheren Gebühr nachgefordert, bevor die Auskunft erteilt wird.

Zahlung

  • Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
  • Die Kontoverbindung sowie den anzugebenen Verwendungszweck finden Sie auf dem jeweiligen Antragsformular.
  • Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
  • Alternativ können Sie Ihrer Anfrage auch einen Verrechnungsscheck beifügen.