Die Schülerinnen und Schüler wohnen in der Landeshauptstadt Magdeburg und besuchen die nächstgelegene Schule. Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, wohnen in der Landeshauptstadt Magdeburg und besuchen noch keine Schule. Die Mindestentfernungen, gemäß der Satzung, werden überschritten (gilt nicht für Fahrdienst und Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und noch keine Schule besuchen). Auswärtige Schülerinnen und Schüler nutzen als Unterkunft ein Schülerwohnheim in der Landeshauptstadt Magdeburg. Es besteht nachweislich für die Wohnanschrift keine öffentliche Verkehrsanbindung (2. Erstattung).
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