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Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) und die Satzung über die Schülerbeförderung in der Landeshauptstadt Magdeburg regeln die Schülerbeförderung, Erstattung oder Entlastung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler*, die mit Hauptwohnsitz in Magdeburg wohnen.